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Plakatierungsantrag – Antrag auf Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis öffentlicher Straßen und Gehwege gemäß § 18 Straßengesetz und Wegegesetz NRW

Ordnungsamt – Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

  • § 18 Abs.1 und 2 i.V.m. § 1 des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein –Westfalen (StrWG NRW) vom 23.09.1995 (GV NW. S. 1028)
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012

Der Antrag ist rechtzeitig (4 Wochen vorher) zu stellen. Die Genehmigung wird mit einem Vorlauf von 14 Tagen ab Veranstaltungsbeginn erteilt. Weitere Auflagen und Hinweise sind der Genehmigung zu entnehmen.

17,00 EUR Verwaltungsgebühr