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Aufstellen eines Informationsstandes, Antrag auf Erlaubnis

  • § 18, 19 und 19 a des Straßen- und Wegegesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen (StrWG NRW)
  • Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Jülich vom 07.12.2012

Ordnungsamt – Allgemeine Ordnungsangelegenheiten

17,00 EUR Verwaltungsgebühr zzgl. Sondernutzungsgebühr abh. von Größe und Dauer

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen