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Gaststättenerlaubnis, Antrag auf Erteilung

Beschreibung

Die Gaststättenerlaubnis ermöglicht es Ihnen, Ihre Gaststätte zu betreiben. Sie benötigen jedoch nur dann eine gaststättenrechtliche Erlaubnis, wenn Sie im Rahmen Ihres Gaststättenbetriebes alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle anbieten. Sofern Sie keine alkoholischen Getränke ausschenken möchten, ist eine Gewerbeanmeldung ausreichend. 

Gleichzeitig - oder auch nachträglich - können Sie für Ihre*n Stellvertreter*in eine Stellvertretungserlaubnis beantragen.

Bitte beachten Sie zudem bauordnungsrechtliche Belange, wie ggf. Beantragung einer Nutzungsänderung.

§ 2 Gaststättengesetz (GastG)

§ 4 Gaststättengesetz (GastG)

§ 5 Gaststättengesetz (GastG)

§ 6a Abs. 2 Gewerbeordnung (GewO)

Zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit müssen dem Gewerbeamt folgende Unterlagen vorgelegt werden:

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht-EU-Angehörigen),
  • Führungszeugnis – Belegart „O",
  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde – Belegart „9",
  • Bescheinigung in Steuersachen des Finanzamtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben,
  • Bescheinigung in Steuersachen des Gemeindesteueramtes des Ortes, in dem Sie in den letzten drei Jahren gewohnt oder ein Gewerbe betrieben haben,
  • Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder des Amtsgerichtes
  • für juristische Personen: Aktuellen Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister.

Ihre fachliche Eignung weisen Sie durch folgende Unterlagen nach:

  • einen Unterrichtungsnachweis einer Industrie- und Handelskammer nach § 4 Abs.1 S. 1 Nr. 4 Gaststättengesetz (auf diesen Nachweis kann die zuständige Behörde für die Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis verzichten) oder einen Nachweis einer Befreiung gemäß Nr. 3.4 der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift über den Unterrichtungsnachweis im Gaststättengesetz i.V.m. deren Anlage 3,
  • bei Abgabe von zubereiteten Speisen: Nachweis des Gesundheitsamtes über die Teilnahme an einem Belehrungsgespräch im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes oder ein gültiges Gesundheitszeugnis.

Weiterhin benötigt werden:

  • Unterlagen zum Gebäude, in dem sich die Gaststätte befindet: Lageplan, maßstabsgerechte Grundrisszeichnung und Schnittzeichnung, Einrichtungsplan des Betriebes (Bestuhlungsplan),
  • eine Baugenehmigung,
  • einen Pacht- oder Kaufvertrag in Kopie,

Die Auskünfte dürfen nicht älter als drei Monate sein.

Beachten Sie, dass das Gewerbeamt im Einzelfall weitere Unterlagen benötigt. Informieren Sie sich rechtzeitig vor Ihrer Antragstellung.

Ordnungsamt/Gewerbewesen

Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erhoben -  Tarifstelle 10.1.1.14.1 zzgl. Kosten für notwendige Unterlagen und die Gewerbeanmeldung.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen