BIS: Suche und Detail

Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung, Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis

Beschreibung

Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.

  • Schriftlicher Antrag unter Angabe der Art und Anzahl der Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte)

  • Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht-EU-Angehörigen),

  • Unterrichtungsnachweis nach § 33 c Gewerbeordnung einer Industrie- und Handelskammer

  • Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution,

  • Führungszeugnis (Belegart 0)

  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde),

  • Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder

  • bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister

Ordnungsamt/Gewerbewesen

Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erhoben zzgl. Kosten für die Unterlagen und die Gewerbeanmeldung und die Unterrichtung der IHK.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen