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Gewerbeummeldung, Infos und Antrag

Kurzbeschreibung

Wer ein Gewerbe betreibt, muss bei der zuständigen Gewerbemeldestelle anzeigen, wenn er

  • seinen Betrieb verlegt oder
  • den Gegenstand des Gewerbes wechselt oder auf Waren oder Leistungen ausdehnt, die bei Gewerbetreibenden der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind.

Sie können eine Gewerbeummeldung elektronisch durchführen. Nutzen Sie hierfür bitte den verlinkten Dienst im Wirtschafts-Service-Portal.NRW.

Achtung: bei der hier aufgeführten Leistungsbeschreibung handelt es sich nicht um eine offiziell vom MWIDE freigegebene Leistungsbeschreibung, diese liegt noch nicht vor. 

Ordnungsamt/Gewerbewesen

Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erhoben -  Tarifstelle 10.1.1.2.3

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen