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Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (Schankgenehmigung), Antrag auf Erteilung
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung. Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, Maifest oder ein Jubiläum erteilt werden.
§ 12 Gaststättengesetz (GastG)
Schriftlicher Antrag
Ordnungsamt/Gewerbewesen
Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erhoben, i.d.R. 30,00 EUR.
Onlinedienstleistungen
Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt - Gewerbewesen
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- Große Rurstraße 17
- 52428 Jülich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02461 63-504
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E-Mail: vwilden@juelich.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02461 63-308
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E-Mail: rheesen@juelich.de
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