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Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz (Schankgenehmigung), Antrag auf Erteilung

Beschreibung

Wenn Sie zu einem besonderen, aktuellen Anlass alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle gegen Bezahlung anbieten, benötigen Sie dafür eine einmalige Gaststättenerlaubnis, genannt Gestattung. Eine Gestattung kann beispielsweise für ein Schützenfest, Maifest oder ein Jubiläum erteilt werden.

§ 12 Gaststättengesetz (GastG)

Schriftlicher Antrag

Ordnungsamt/Gewerbewesen

Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erhoben, i.d.R. 30,00 EUR.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktpersonen