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Aufstellung von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeit gem. § 33c Abs. 1 Gewerbeordnung, Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis
Onlinedienstleistungen
Beschreibung
Hierbei handelt es sich um eine personenbezogene Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten mit Gewinnmöglichkeiten. Die Erlaubnis gilt für das gesamte Bundesgebiet.
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Schriftlicher Antrag unter Angabe der Art und Anzahl der Spielgeräte (Warenspielgeräte oder Geldspielgeräte)
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Personalausweis oder Pass mit Meldebescheinigung, ggf. gültige Aufenthaltserlaubnis (bei Nicht-EU-Angehörigen),
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Unterrichtungsnachweis nach § 33 c Gewerbeordnung einer Industrie- und Handelskammer
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Sozialkonzept einer öffentlich anerkannten Institution,
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Führungszeugnis (Belegart 0)
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Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (Belegart 9)
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes
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Unbedenklichkeitsbescheinigung des Steueramtes (Wohnort- bzw. Betriebssitzgemeinde),
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Auszug aus der Schuldnerkartei über das Vollstreckungsportal der Länder
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bei juristischen Personen zusätzlich ein Auszug aus dem Handels- und Vereinsregister
Ordnungsamt/Gewerbewesen
Gebühren werden nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW (AVerwGebO) erhoben zzgl. Kosten für die Unterlagen und die Gewerbeanmeldung und die Unterrichtung der IHK.
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Zuständige Einrichtungen
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Ordnungsamt - Gewerbewesen
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- Große Rurstraße 17
- 52428 Jülich
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Zuständige Kontaktpersonen
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02461 63-504
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E-Mail: vwilden@juelich.de
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Profil: Link
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Position: Sachbearbeitung
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Telefon: 02461 63-308
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E-Mail: rheesen@juelich.de
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